Noch immer werden zwei Drittel aller Brandopfer im Schlaf überrascht. Ein Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder genannt) warnt frühzeitig bei Rauchgasentwicklung mit einem lauten, akustischen Alarmsignal und kann so Menschenleben retten!
In welchen Räumen sind Rauchmelder im Saarland verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig? Alle Informationen zur Rauchmeldervorschrift und wichtige Links hier im Überblick:
- Einbaufrist:
- Neu- und Umbauten: 18.02.2004
- Bestandsbauten: 31.12.2016
- Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
- Schlaf- und Kinderzimmern
- In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus die über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
- Wer muss Rauchmelder installieren?
- Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):
- In Mietwohnungen: der Eigentümer
- Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer
Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder als Lebensretter findest Du unter Rauchmelder-Lebensretter.